Pflegschaften

Die aktive Mitwirkung von Eltern am Schulleben ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Nicht nur bei der Gestaltung von Schulfesten oder bei der Begleitung zu Ausflügen, sondern auch bei der Lösung erzieherischer Fragen und Probleme werden die Eltern mit einbezogen. Das geschieht zum einen in den vielen Einzelgesprächen, auf Elternabenden und an den Elternsprechtagen. Zum anderen bieten die Gremien der Mitwirkung den Eltern die Möglichkeit der Mitgestaltung unserer Unterrichts- und Bildungsarbeit.

Jede Klasse wählt einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden, der als Interessenvertreter der Eltern einer Klasse auftritt. Aus den Reihen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter werden der Schulpflegschaftsvorsitzende und sein Vertreter gewählt.

Aus diesem Personenkreis werden auch die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. In der Schulkonferenz werden die Entscheidungen über die Belange der Schule getroffen. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern im Verhältnis eins zu eins.