Bei einer Erkrankung bitten wir um Mitteilung an die Schule vor 8:oo Uhr.
Bei einem längeren Schulversäumnis (ab 3 Tage) benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Es ist sehr wichtig, ansteckende Krankheiten sowie Läusebefall unverzüglich zu melden.
Wir bitten Sie dringend Ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken bei:
Fieber, Magen-Darm-Problemen, starken Erkältungen u.ä. Die Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder und LehrerInnen ist zu groß.
Ihr Kind kann nur auf schriftlichen Antrag unter Angabe wichtiger Gründe vom Schulbesuch beurlaubt werden, bis zu 2 Tage innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin, bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres von der Schulleiterin. Nach § 10 Abs. 3 darf ein/e Schüler/in unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien nicht beurlaubt werden.